
| Richtlinien für die Organisation von Muha.ch Mundharmonika-Festivals | |||||
| Termin: | April
/ Mai / Juni (vorzugsweise Samstag, auch Freitag möglich) |
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| Zeit: | Samstag: | ca.
ab 14.00h Generalversammlung, anschliessend, wenn möglich Apero. 20.00h Festival |
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| Sonntag: | Es steht den Organisatoren offen, eine Matinee durchzuführen. |
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| Räume: | GV: | Bestuhlung
für max. 100 Personen. Vorstandstisch. Kleine Beschallungsanlage. |
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| Festival: | Fassungsvermögen,
Saal ab ca. 450 Personen. Freie Entscheidung des Organisators betreffend Bestuhlung (Festwirtschafts- oder Konzert-Bestuhlung). Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten vorteilhaft. |
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| Vorverkauf: | Aufgrund
gemachter Erfahrungen empfiehlt sich: Platzreservationen nur nach Vorauszahlung des Eintrittes vorzunehmen. Lediglich schriftliche Anmeldungen werden erfahrungsgemäss nicht verbindlich eingehalten. Es steht dem Veranstalter frei, Plätze zu nummerieren. |
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| Verstärker-Anlage: | Diesem
Punkt ist grosse Beachtung zu schenken und mit dem Muha.ch-Vorstand abzusprechen. Der Vorstand kann für diese Sparte einen fachkundigen Vertreter bestimmen. Während den musikalischen Aktivitäten muss dem Tontechniker ein fachkundiger Muha-Spieler als Berater zur Seite gestellt werden. |
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| Programm: | Im
Programmheft ist festzuhalten, in welcher Reihenfolge die Musikanten auftreten. Die Konzertdauer sollte 2 1/2 Stunden nicht überschreiten, was einer Gruppenzahl von 10 - 12 entspricht. Die Erfahrung des Präsidenten ist bei der Gruppenauswahl beizuziehen. Muster von Programmheften sind beim Redaktor erhältlich. |
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| Moderation: | Fachkundige
Person aus der Muha-Szene ist für dieses Metier sehr empfehlenswert. |
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| Finanzen: | Der
Veranstalter erstellt ein realistisches Budget zu Handen des Vorstandes. Selbsttragende Veranstaltung. Muha.ch übernimmt eine Defizitgarantie bis Fr. 1‘000.- Ein allfälliger Reingewinn wird wie folgt verteilt: 2/3 Organisator, 1/3 Muha.ch. Der Eintritt ist für die im Programm Mitwirkenden, sowie 1 Begleitperson gratis (GV-Beschluss 1987). Weitere freie Eintritte: Vorstandsmitglieder und 1 Begleitperson. Ehrenmitglieder (Eintritte für Ehrenmitglieder werden dem Veranstalter von Muha.ch zurückerstattet). |
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| Reportage: | Der
Anlass ist fotografisch (professionell) festzuhalten. Berichterstattung im Info. |
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| Tonträger-Verkauf: |
Das
OK organisiert einen Tonträgerverkauf. Grundsätzlich kann jeder Muha-Interpret
Tonträger zum Verkauf abliefern. 10% des Tonträgerverkauf-Erlöses gehen an den Organisator. |
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| Allgemeines: | Der Präsident ist jederzeit gerne bereit, beratend Auskünfte zu erteilen. | ||||