Richtlinien für die Organisation von Muha.ch Mundharmonika-Festivals
Termin: April / Mai / Juni
(vorzugsweise Samstag, auch Freitag möglich)
Zeit: Samstag: ca. ab 14.00h Generalversammlung, anschliessend,
wenn möglich Apero.
20.00h Festival
Sonntag: Es steht den Organisatoren offen, eine
Matinee durchzuführen.
Räume: GV: Bestuhlung für max. 100 Personen.
Vorstandstisch.
Kleine Beschallungsanlage.
Festival: Fassungsvermögen, Saal ab ca. 450 Personen.
Freie Entscheidung des Organisators betreffend Bestuhlung
(Festwirtschafts- oder Konzert-Bestuhlung).
Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten vorteilhaft.
Vorverkauf: Aufgrund gemachter Erfahrungen empfiehlt sich:
Platzreservationen nur nach Vorauszahlung des Eintrittes vorzunehmen.
Lediglich schriftliche Anmeldungen werden erfahrungsgemäss nicht
verbindlich eingehalten.
Es steht dem Veranstalter frei, Plätze zu nummerieren.
Verstärker-Anlage: Diesem Punkt ist grosse Beachtung zu schenken und mit dem
Muha.ch-Vorstand abzusprechen. Der Vorstand kann für diese Sparte
einen fachkundigen Vertreter bestimmen. Während den musikalischen
Aktivitäten muss dem Tontechniker ein fachkundiger Muha-Spieler als
Berater zur Seite gestellt werden.
Programm: Im Programmheft ist festzuhalten, in welcher Reihenfolge die Musikanten
auftreten.
Die Konzertdauer sollte 2 1/2 Stunden nicht überschreiten, was einer
Gruppenzahl von 10 - 12 entspricht.
Die Erfahrung des Präsidenten ist bei der Gruppenauswahl beizuziehen.
Muster von Programmheften sind beim Redaktor erhältlich.
Moderation: Fachkundige Person aus der Muha-Szene ist für dieses Metier sehr
empfehlenswert.
Finanzen: Der Veranstalter erstellt ein realistisches Budget zu Handen des Vorstandes.
Selbsttragende Veranstaltung.
Muha.ch übernimmt eine Defizitgarantie bis Fr. 1‘000.-
Ein allfälliger Reingewinn wird wie folgt verteilt:
2/3 Organisator, 1/3 Muha.ch.
Der Eintritt ist für die im Programm Mitwirkenden,
sowie 1 Begleitperson gratis
(GV-Beschluss 1987).
Weitere freie Eintritte: Vorstandsmitglieder und 1 Begleitperson.
Ehrenmitglieder (Eintritte für Ehrenmitglieder werden dem Veranstalter von Muha.ch zurückerstattet).
Reportage: Der Anlass ist fotografisch (professionell) festzuhalten.
Berichterstattung im Info.
Tonträger-Verkauf:
Das OK organisiert einen Tonträgerverkauf. Grundsätzlich kann jeder Muha-Interpret Tonträger zum Verkauf abliefern.
10% des Tonträgerverkauf-Erlöses gehen an den Organisator.
Allgemeines: Der Präsident ist jederzeit gerne bereit, beratend Auskünfte zu erteilen.